BRANDSCHUTZTORE

brandschutz

BRANDSCHUTZTORE

Feuer brechen auch heute immer wieder aus – trotz Feuerlöscher, Feuertuch, Feuerwehrnotruf und Brandprävention fürs Wohnzimmer oder fürs Unternehmen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass unsere Tore und Türen den neusten Brandschutz- vorschriften gerecht werden. Und das tun sie. Denn in den letzten Jahren wurden unzählige Brandprüfungen an den Schiebe- und Flügeltoren sowie den Türen durchgeführt. Mit positivem Resultat. Und so bekam das Unternehmen die angestrebten Zulassungen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).

Feuerschutztüren gibt es als überfälzte und als stumpf einschlagende Türblätter. Die Oberflächen von Zarge und Türblatt werden standardmäßig in sendzimirverzinkter Qualität mit 275g Zinkauflage angeboten.

In der eigenen Pulverbeschichtungsanlage wird jeder Farbwunsch realisiert. Bei Beschlägen und Schließmitteln kann zwischen allen zugelassenen Varianten gewählt werden. Auch im Türblatt integrierte Türschließer, Elektroöffner, Kabelübergänge etc. sind bei Brandprüfungen getestet. Auflagen der EN 1125 und EN 179 für Fluchttüren werden erfüllt.

Stahl-Feuerschutztüren wurden beim IFT-Rosenheim auch auf Rauchdichtheit gem. EN 1634-3 geprüft und können daher auch als Rauchschutztüren angeboten werden.

Feuerschutz-Schiebetore 1-flügelig

Feuerschutzschiebetor einflügelig in den Klassifikationen EI2 30 und EI2 90.

Die Torblätter werden in Elementbauweise gefertigt. Elemente in Nut – Feder – Verbindung, ohne sichtbare Verschraubungen, für höchste ästhetische Ansprüche.

Für Personenverkehr ist der Einbau von schwellenlosen Schlupftüren möglich, diese können optional auch Panikfunktion nach EN 179 (in die Leibung) erfüllen.

Antriebe

Feuerschutz-Schiebetore 2-flügelig

Feuerschutzschiebetor zweiflügelig in den Klassifikationen EI2 30 und EI2 90 . Die Flügelteilung kann den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Die Torblätter werden in Elementbauweise gefertigt. Elemente in Nut – Feder – Verbindung, ohne sichtbare Verschraubungen, für höchste ästhetische Ansprüche.

Für Personenverkehr ist der Einbau von schwellenlosen Schlupftüren möglich, diese können optional auch Panikfunktion nach EN 179 (in die Leibung) erfüllen.

Einfahrtstor

Nischen- und Deckenklappen

Für höchste architektonische Ansprüche besteht die Möglichkeit, sowohl die Ein- und Auslaufseite als auch Schlitze für die Laufschiene in der Hängedecke durch Klappen zu verschließen.

Nischenklappen: diese öffnen sich mit Federkraft bei Brandalarm und geben den Weg für das selbstschließen des Schiebetores frei. Das Rückstellen erfolgt per Hand.

Deckenklappen: Wenn im Bereich des Feuerschutzschiebetores beidseitig Hängedecken geplant sind, kann der entstehende Schlitz in der Decke durch Deckenklappen verschlossen werden. Die Klappen erhalten eine Steuerung, welche garantiert, dass Decken- und Nischenklappen in der richtigen Reihenfolge öffnen.

Nischen- und Deckenklappen können aus verzinktem Stahlblech in Farbe nach Wahl des AG, oder aus Edelstahl hergestellt werden.

Handsender